Wohnungsauflösung nach Todesfall:
Wie ist die Rechtslage?
Für Hinterbliebene und Angehörige ist ein Todesfall zunächst einmal eine emotional schwierige Situation, die es zu ertragen und zu bewältigen gilt. Nun ist es aber leider auch so, dass mit dem Tod eines engen Verwandten zahlreiche organisatorische Aufgaben und Pflichten zu erledigen sind, die Sie schon aus gesetzlichen Gründen nicht umgehen können. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Auflösung des Haushalts der verstorbenen Person, sofern sie zuletzt alleinstehend war.
Hat er oder sie in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus gelebt, spielt Zeit keine sehr große Rolle. Bestand aber ein Mietverhältnis, sieht die Sache anders aus, denn dann sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten, die über das reine Ausräumen des Haushalts hinausgehen. Der folgende Beitrag soll Ihnen helfen, die Rechtslage zu verstehen und sämtliche Hürden der Wohnungsauflösung zu meistern, ohne dass Ihnen die Anforderungen über den Kopf wachsen.
Wohnungsauflösung nach Todesfall:
die Rechtslage bei Mietverhältnissen
Sofern die Nachlassfrage eindeutig und ohne Streitigkeiten geregelt ist, treten die Erben offiziell an die Stelle des oder der Verstorbenen – mit allen Rechten und Pflichten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch ein Mietvertrag zum Nachlass gehört und also auf die Erben übergeht. Das können der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner, die Kinder oder andere nahe Verwandte sein.
Ein Ehe- oder Lebenspartner, der mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat, wird in der Regel zunächst in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Das steht ihm als Erbe nicht nur rechtlich zu, er kann den Mietvertrag auch zu den gleichen Konditionen übernehmen. Der Vermieter darf in solchen Fällen also nicht einfach die Miete erhöhen. Nach den Bestimmungen in § 563 BGB dürfen Ehe- und Lebenspartner und Kinder, aber auch Unverheiratete, die mit dem Verstorbenen zusammen in einer Wohnung gelebt haben, als Mieter eingetragen werden und dort wohnen bleiben. Allerdings muss der Vermieter umgehend über den neuen Sachverhalt informiert werden.
Sonderkündigungsrecht der Erben
Erben sollten jedoch schnell handeln, wenn sie den Mietvertrag nicht übernehmen wollen. Dafür steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer dreimonatigen Frist zur Verfügung. Sie sollten jedoch nicht zu lange damit warten, denn eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb des ersten Monats nach dem Tod eines Mieters erfolgen. Dabei ist auch die Form zu wahren, sprich: Die Kündigung muss schriftlich mit den Unterschriften sämtlicher Erben und unter Berufung auf das genannte Sonderkündigungsrecht eingereicht werden. Parallel dazu sollten auch Verträge für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie für Telefon- und Kabelanschlüsse, für die GEZ und eventuelle Zeitungsabonnements etc. gekündigt werden.
Unsere Empfehlung: Soll die Wohnung des Verstorbenen nicht von einem Erben übernommen, sondern aufgelöst werden, macht eine rasche Durchführung Sinn. Einerseits lassen sich dadurch unnötige finanzielle Belastungen vermeiden, andererseits kann eine Auflösung emotional positiv zur Trauerbewältigung und zum endgültigen Abschiednehmen beitragen.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Vermieter haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Erben keine Mitmieter waren. Die Bedingungen sind die gleichen wie beim Sonderkündigungsrecht für Erben. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
Pflichten eines Mietvertrages
gelten auch für Erben
Wird das Mietverhältnis gekündigt, sind Mieten und Nebenkosten, die noch offen sind, aus dem Nachlass zu begleichen. Wurde im Vertrag eine Renovierung beim Auszug vereinbart, haben die Erben diese ebenfalls durchzuführen und deren Kosten zu tragen. Allerdings sind Erben nicht verpflichtet, ihr eigenes Vermögen dafür aufzuwenden, wenn das hinterlassene Erbe die Kosten nicht deckt. Rechtsanwälte empfehlen den Hinterbliebenen, sich möglichst schnell ein Bild von der Situation zu machen. Denn wenn die finanziellen Aufwendungen die Höhe des Nachlasses übersteigen, kann das Erbe auch ausgeschlagen werden. Gibt es keine Erben oder sind diese unbekannt, wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt. Bei diesem können Vermieter etwaige Ansprüche geltend machen.
Was soll mit dem Hausrat geschehen?
Wenn alles geklärt ist, was das Mietverhältnis und andere, mit der Wohnung zusammenhängende Verträge betrifft, bleibt die Frage: Was soll mit dem Hausrat des Verstorbenen geschehen, also mit den Möbeln, Elektrogeräten, Büchern, Geschirr und allen anderen Gegenständen? Hieraus ergeben sich weitere Fragen:
– Gibt es wertvolle Gegenstände, die auf keinen Fall entsorgt, sondern von den Erben entweder für sich selbst behalten oder gewinnbringend verkauft werden sollen? Das können Münz- und Briefmarkensammlungen sein, Schmuck, wertvolle Bücher, Kunstwerke, hochwertige Möbel oder Elektrogeräte.
– Gibt es Dinge, die zwar keinen besonderen materiellen, aber einen hohen emotionalen Erinnerungswert für einen oder mehrere Erben haben? Wer solch welche Gegenstände erhalten?
– Sind Sachen vorhanden, die keinen hohen materiellen Wert besitzen, aber zu schade zum Wegwerfen sind? Können diese an Bedürftige abgegeben oder an Einrichtungen wie Sozialkaufhäuser gestiftet werden?
– Was kann wirklich auf den Müll und wer kümmert sich um die Entsorgung? Übernehmen dies die Hinterbliebenen selbst oder macht es mehr Sinn, ein professionelles Entrümpelungsunternehmen zu beauftragen? Wie ist mit Sperr- und Sondermüll zu verfahren? Muss ein Container bestellt werden? Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für eine private Entrümpelung, wie hoch die Kosten für ein Unternehmen?
– Gibt es eins oder mehrere Haustiere, die von jemandem in Obhut genommen und versorgt werden müssen?
Machen Sie eine Wohnungsbegehung
Am besten machen Sie bzw. alle Erben zunächst eine Wohnungsbegehung. Dabei können Dinge, die behalten, verkauft, gespendet werden sollen, in einem separaten Raum gelagert und später vor der eigentlichen Entrümpelung abgeholt werden. Stellen Sie auch die wichtigsten Leitungen für Strom, Gas und Wasser ab. Checken Sie die Küche und eine eventuell vorhandene Vorratskammer auf verderbliche und haltbare Lebensmittel, die entfernt werden müssen.
Planen Sie rechtzeitig und
sprechen Sie mit dem Vermieter
Eine Wohnungsauflösung kann sehr zeitraubend und anstrengend sein. Je größer die Wohnung und der Hausstand, desto mehr Zeit und Aufwand müssen Sie einkalkulieren. Deshalb sollten Sie früh mit der Terminplanung beginnen, Helfer und Transportfahrzeuge organisieren bzw. ein professionelles Entrümpelungsunternehmen beauftragen – auch wenn dies alles in der Trauerzeit schwer fällt.
Klären Sie in einem Gespräch mit dem Vermieter ab, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist. Reicht besenrein oder muss noch renoviert werden? Eine große Wohnung komplett zu streichen, kostet ebenfalls viel Zeit und einiges an Geld. Vielleicht erlaubt Ihr Alltag keine Eigeninitiative und Sie müssen auch für die Renovierung einen Handwerksbetrieb oder andere Helfer engagieren. Das alles will wohl bedacht und gut organisiert sein.
Ein professionelles Entrümpelungsteam
kann Sinn machen
Ein Todesfall ruft immer starke Emotionen hervor und stellt eine starke seelische Belastung dar. Sich in solch einer Situation mit einer Wohnungsauflösung zu beschäftigen, ist für viele Menschen nahezu undenkbar. Andererseits scheuen sich die Hinterbliebenen nicht selten, ein Entrümpelungsunternehmen zu beauftragen, weil sie nicht möchten, dass wildfremde Menschen plötzlich achtlos sozusagen mit der Lebensgeschichte des Verstorbenen umgehen und sie einfach so „auf den Müll“ werfen.
Hier ist das Fingerspitzengefühl einer seriösen Firma gefragt, die das gesamte Vorgehen ausführlich mit Ihnen bespricht und Sie als vertrauensvoller Partner bei der Wohnungsauflösung unterstützt. Sie sollten bedenken, dass dies eine große Erleichterung in der schweren Zeit sein kann und Ihnen eine große Belastung abnimmt. Die gesamte Organisation von Helfern, Fahrzeugen, Containern, Genehmigungen usw. bleibt Ihnen erspart. Sie müssen sich nur um die wirklich wichtigen Dinge kümmern und können sich darauf konzentrieren, beispielsweise nur unverzichtbare Erinnerungsstücke herauszusuchen und mit nach Hause zu nehmen.
Holen Sie mehrere Angebote ein
Den ganzen Rest der Entsorgung, Fragen zu Sperr- und Sondermüll oder auch Renovierungen erledigt das Entrümpelungsteam für Sie. Seriöse Betriebe bieten durchweg eine kostenfreie Besichtigung an und unterbreiten Ihnen anschließend ein konkretes Angebot. Sie können Ihnen auch Tipps und Hinweise geben, welche Gegenstände vielleicht noch Geld einbringen oder anderweitig verwertbar sind. Am besten holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen anschließend die Preise. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Sie sollten aber auch nicht außer Acht lassen, ob der Umgang mit persönlichen Gegenständen oder intimen Informationen des Verstorbenen respektvoll und diskret abläuft. Das Rümpelteam Bayern steht Ihnen mit viel Erfahrung und Engagement zur Seite, gerade dann, wenn es um Wohnungsauflösungen nach einem Todesfall geht. Die Größe einer Wohnung und der Umfang der zu entsorgenden Gegenstände spielt für uns keine Rolle. In diesem Punkt meistern wir jede Herausforderung. Am besten nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin mit uns vor Ort, damit wir alles in Ruhe besprechen können.
Interesse?
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von unsere Experten rund um unsere praxisnahe und professionelle Entrümpelung beraten zu lassen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und reservieren Ihnen Ihren Wunschtermin.